Artikel 1: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt und ausschließlich für alle geschäftlichen Transaktionen, einschließlich aller Angebote, Offerten, (E-Commerce-)Bestellungen und/oder Kaufverträge, die mit ECCO abgeschlossen werden. ECCO hat seinen Sitz in 9820 Merelbeke, Poelstraat 167, und ist im Belgischen Unternehmensregister (KBO) unter der Nummer 0823.113.294 eingetragen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gültig, die von einem gesetzlich bevollmächtigten Vertreter von ECCO unterzeichnet wurde.
Der Kunde gilt als uneingeschränkt einverstanden mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sobald er eine Bestellung aufgibt, ein Angebot annimmt und/oder einen Vertrag unterzeichnet – auch wenn die Bestellung telefonisch oder mündlich erfolgte. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der ECCO-Website veröffentlicht und können dem Kunden auf einfache Anfrage kostenlos zugesandt werden.
Sie sind verbindliche Vertragsbedingungen und dürfen nicht als bloße Standardklauseln interpretiert werden. Eine fehlende Reaktion von ECCO auf einen Verstoß oder eine Abweichung von diesen Bedingungen kann, unabhängig von Dauer oder Häufigkeit, nicht als Verzicht oder stillschweigende Zustimmung zu einer Änderung dieser Bedingungen angesehen werden.
Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nichtig erklärt wird, gilt, dass die Parteien anstelle der ungültigen Bestimmung eine gültige Ersatzbestimmung vereinbart haben, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer gesonderten Vereinbarung haben die Bestimmungen der gesonderten Vereinbarung Vorrang.
Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen der niederländischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Sprachversionen, hat die niederländische Version Vorrang.
ECCO behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten auf der ECCO-Website veröffentlicht, zusammen mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum.
Artikel 2: Preise und Bestellungen
Die von ECCO angegebenen Preise verstehen sich ohne Steuern und Mehrwertsteuer. Falls bei der Bestellung kein Preis angegeben wird, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Standardtarife berechnet.
Die in den ECCO-Broschüren enthaltenen Preise stellen kein verbindliches Angebot dar, da sie jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.
Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis gilt nur für die bestellte Menge. Falls zusätzliche Mengen bestellt werden, behält sich ECCO das Recht vor, dafür abweichende Preise zu berechnen.
Die von ECCO zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise können erhöht werden, falls unerwartete Preiserhöhungen auf dem Markt oder bei den Lieferanten oder Transporteuren von ECCO auftreten, unabhängig von deren Ursache.
Angebote werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt und binden ECCO nur, wenn innerhalb von zehn Tagen eine endgültige Bestellung erfolgt. Andernfalls erlöschen sie automatisch.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Bestellinformationen so vollständig wie möglich anzugeben. ECCO lehnt jede Haftung für Fehler ab, die auf eine falsche, unzureichende oder mehrdeutige Beschreibung der Bestellung durch den Kunden zurückzuführen sind.
Bestellungen des Kunden sind für ECCO nur verbindlich, wenn sie entweder durch die Versendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Vertrages angenommen wurden. Nur diese Bestätigung bindet sowohl den Kunden als auch ECCO. ECCO kann eine Vorauszahlung bei Bestellung verlangen. Falls der Kunde die Vorauszahlung verweigert, ist ECCO berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen, unbeschadet des Rechts auf Erstattung von Kosten und entgangenem Gewinn gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Auflösung erfolgt automatisch und ohne vorherige Mahnung und wird dem Kunden durch eine einfache schriftliche Mitteilung bekannt gegeben. Bereits geleistete Vorauszahlungen bleiben ECCO vorbehalten.
Artikel 3: Lieferungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (Ex-Works) am Standort von ECCO gemäß den Incoterms® 2010.
Falls der Kunde eine Lieferfrist wünscht, muss er diese bei der Bestellung angeben. Die angegebenen Lieferfristen gelten jedoch stets als Richtwerte und sind für ECCO nicht verbindlich.
Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zu Schadenersatzforderungen noch zur einseitigen Auflösung der Bestellung.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Lieferfristen in Werktagen berechnet und berücksichtigen keine unvorhergesehenen Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem: allgemeine oder teilweise Streiks, Aussperrungen, Epidemien, Straßenblockaden, Transportmittelmangel, Brände, Überschwemmungen, Maschinenausfälle sowie jede andere unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflussbereichs von ECCO, die zu einer ganz oder teilweise eingeschränkten Produktion in den Werken von ECCO oder deren Lieferanten führen oder die Lieferung von Rohstoffen durch ECCOs Lieferanten verzögern.
Falls der Kunde die Ware nicht innerhalb eines Monats nach Bereitstellung durch ECCO an deren Standort abholt, ist ECCO berechtigt, die Bestellung automatisch und ohne vorherige Mahnung zu stornieren und die Bestellung als nicht existent zu betrachten.
Artikel 4: Risiko und Annahme der Lieferung
Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der zu liefernden Waren geht auf den Kunden über, sobald diese physisch am Standort von ECCO zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Transporteur von ECCO oder vom Kunden beauftragt wurde.
Die Waren bleiben jedoch Eigentum von ECCO, bis die vollständige und tatsächliche Zahlung des Kaufpreises (einschließlich eventuell anfallender Kosten, Zinsen und Schadensersatz) erfolgt ist. Solange das Eigentum bei ECCO verbleibt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Waren zu verändern, sie in einen Produktionsprozess einzubeziehen, in andere Produkte zu integrieren oder sie auf irgendeine Weise zu vermischen, zu veräußern, zu verpfänden oder mit Sicherheiten zu belasten. Im Falle einer Pfändung oder einer behördlichen Anordnung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, ECCO unverzüglich zu informieren und diesen Dritten über den Eigentumsvorbehalt von ECCO in Kenntnis zu setzen.
Alle Kosten oder Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde einen ungeeigneten oder schwer zugänglichen Entladeort angegeben hat, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Alle Waren werden mit den für das jeweilige Produkt üblichen Abweichungen hinsichtlich Farbe, Volumen, Dicke, Länge usw. verkauft und entsprechen einer normalen Handelsqualität. Die von ECCO gelieferten Waren entsprechen ungefähr den gängigen Kaliberstandards für Straßenbauarbeiten (z. B. Schotter, Sand usw.).
Die Annahme der Waren gilt als am Standort von ECCO erfolgt. Sofern nicht vorab und schriftlich von ECCO genehmigt, werden keine Waren zurückgenommen. Die Rücksendung muss in der Originalverpackung, fracht- und kostenfrei erfolgen.
Im Falle höherer Gewalt ist ECCO automatisch berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag einseitig zu kündigen, nachdem der Kunde darüber informiert wurde – ohne dass ECCO hierfür haftbar gemacht werden kann. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Streik oder Aussperrung, außergewöhnliche Warenknappheit, Witterungsbedingungen, Brand, Naturkatastrophen und sonstige Katastrophen sowie jede allgemeine Störung des Sektors, unabhängig davon, ob diese höhere Gewalt ECCO oder deren Lieferanten betrifft.
Reklamationen aufgrund nicht konformer Lieferungen müssen spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Lieferung eingereicht werden, andernfalls verfallen sie. Die Reklamation muss, unter Androhung der Unzulässigkeit, klar und detailliert formuliert sein und per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail an info@eccoproducts.eu gesendet werden. Der Betreff muss die Bestellnummer und/oder Rechnungsnummer enthalten.
Mängel, die nach der Lieferung auftreten, gelten – sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist – als nicht zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden und/oder als Folge einer unsachgemäßen Handhabung durch den Kunden. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass ECCO nicht für versteckte Mängel haftet
Die Verarbeitung oder Verwendung der gelieferten Waren gilt in jedem Fall als Annahme der Lieferung, selbst wenn zuvor eine Reklamation eingereicht wurde.
Das Einreichen einer Reklamation, auch wenn diese akzeptiert wird, berechtigt den Kunden nicht dazu, die Zahlung der entsprechenden Rechnung oder anderer offener Rechnungen auszusetzen oder zu verweigern.
Artikel 5: Haftung des Verkäufers
Der Kunde kann ECCO ausschließlich auf vertraglicher Grundlage haftbar machen (und nicht auf Grundlage einer außervertraglichen Haftung). Falls durch die unsachgemäße Erfüllung des Vertrags ein Schaden entsteht, kann sich der Kunde ausschließlich an ECCO wenden und nicht an andere Parteien, wie das Personal von ECCO, bestimmte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen von ECCO, die den Vertrag ganz oder teilweise ausgeführt haben.
ECCO haftet ausschließlich für nachweislich vorsätzliche oder arglistige Fehler. In einem solchen Fall ist ECCO nur für direkte Schäden haftbar, die während der Vertragsausführung entstehen. ECCO haftet niemals für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Einkommensverluste, Produktionsausfälle, Verwaltungs- und Personalkosten, eine Erhöhung der allgemeinen Kosten, Kundenverluste, Reputationsschäden oder Forderungen Dritter.
Die Haftung von ECCO gegenüber dem Kunden ist in jedem Fall stets auf den Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer und sonstige Steuern begrenzt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schaden vor.
ECCO ist von jeglicher Haftung befreit, wenn der Schaden (teilweise) durch den Kunden oder eine Person, für die er verantwortlich ist, verursacht wurde, selbst wenn der Schaden (teilweise) auf einen Mangel des Produkts zurückzuführen ist.
Die von ECCO bereitgestellten technischen Informationen, insbesondere in ihrem (Online-)Katalog, über die Anwendungsmöglichkeiten der Waren und deren Installation oder Aufbau, sind unverbindlich und rein indikativ. Für die funktionale Eignung der vom Kunden bestellten Waren ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Unter funktionaler Eignung versteht man die Tauglichkeit des Materials oder der Form für den vorgesehenen Verwendungszweck.
Abweichungen zwischen den gelieferten Waren und den Abbildungen im (Online-)Katalog von ECCO stellen keinen Grund für Ablehnung, Rabatt, Vertragsauflösung oder Schadensersatz dar, sofern sie nur geringfügig sind. Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände keine oder nur eine unerhebliche Auswirkung auf den Nutzwert der Ware haben, gelten stets als geringfügige Abweichungen. Farbabweichungen der von ECCO gelieferten Waren gelten stets als geringfügige Abweichungen.
Darüber hinaus ist ECCO unter keinen Umständen für Veränderungen am Aussehen, der Farbe oder der Struktur der Waren haftbar, die durch die Einwirkung natürlicher Elemente verursacht wurden.
Artikel 6: Auflösung
Im Falle eines Risikos der Insolvenz des Kunden, beispielsweise (aber nicht ausschließlich) aufgrund protestierter Wechsel, Pfändungen, Meldung von Bankkrediten oder der Aufhebung seiner finanziellen Deckung, sowie im Falle eines Konkurses, eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens (WCO) oder einer Liquidation, ist ECCO berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Mahnung aufzulösen, unbeschadet des Rechts, eine Schadensersatzforderung für den erlittenen Schaden geltend zu machen.
Artikel 7: Zahlung
Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, sobald er eine Bestellung aufgegeben hat. Falls der Kunde seine Bestellung storniert, hat ECCO das Recht, eine Entschädigung in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern, wobei ein Mindestbetrag von 30 % des zu fakturierenden Betrags gilt.
Alle Rechnungen sind auf die in der Rechnung angegebenen Bankkonten zahlbar.
ECCO behält sich das Recht vor, nach Fortschritt der Lieferungen zu fakturieren, auch wenn diese nur teilweise erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
Reklamationen bezüglich der Rechnung müssen unter Androhung des Verfalls innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Rechnungsdatum per begründetem und eingeschriebenem Schreiben erfolgen.
Falls der Kunde mit Wechsel, Scheck oder einem anderen Zahlungsinstrument bezahlt, wird dieses Zahlungsmittel nur unter der Bedingung einer erfolgreichen Einlösung und ausreichender Deckung akzeptiert. Eine Schuldumwandlung (Novation) kann unter keinen Umständen geltend gemacht werden. Die mit solchen Zahlungsmitteln verbundenen Kosten gehen stets zu Lasten des Kunden und können von ECCO zusätzlich in Rechnung gestellt und eingefordert werden.
Bei Zahlungsverzug ist von Rechts wegen und ohne Mahnung ein vertraglicher Verzugszins von 12 % ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung fällig. Wird der fällige Betrag nicht zum vereinbarten Zahlungstermin beglichen, erhöht sich die Schuld pauschal um 12 % als Schadensersatz, mit einem Mindestbetrag von 125,00 €.
Falls der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, behält sich ECCO das Recht vor, die Ausführung jeglicher Bestellungen oder Lieferungen auszusetzen oder nicht auszuführen, auch wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde. Dabei bleibt ECCO weiterhin zur Zahlung berechtigt, unbeschadet des Anspruchs auf die oben genannten Schadensersatzforderungen und Verzugszinsen. Eine solche Aussetzung oder Vertragsauflösung erfolgt automatisch und ohne vorherige Mahnung und wird dem Kunden durch eine einfache schriftliche Mitteilung bekannt gegeben. Bereits geleistete Vorauszahlungen verbleiben bei ECCO.
Im Falle des Todes, Konkurses, der Geschäftsunfähigkeit, eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens (WCO) oder der Liquidation/Auflösung des Kunden, der Veröffentlichung des Namens des Kunden in Pfändungsanzeigen, von Zahlungsverzögerungen gegenüber der Sozialversicherung (R.S.Z.) oder der Steuerbehörde, oder im Falle der Nichtzahlung seiner Rechnungen, behält sich ECCO das Recht vor, jede Warenlieferung einzustellen und die sofortige Zahlung der bereits gelieferten Waren zu fordern.
Artikel 8: Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben für die Parteien gesetzliche Bindung und haben Vorrang vor allen entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Vorschriften, die sich aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 ergeben.
Diese Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Sitz unseres Unternehmens als Erfüllungsort dieses Vertrages gilt.
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Erfüllung dieses Vertrages ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Brügge. ECCO behält sich jedoch das Recht vor, den Rechtsstreit vor das Gericht des Wohnsitzes des Kunden oder vor eine andere gesetzlich zulässige Gerichtsbarkeit zu bringen.