Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt und ausschließlich für alle Handelsgeschäfte, einschließlich jedes Angebots, Kostenvoranschlags, jeder (E-Commerce-)Bestellung und/oder jedes Kaufvertrags von/mit ECCO, mit satzungsmäßigem Sitz in 9820 Merelbeke, Poelstraat 167 und eingetragen in der KBO unter der Nummer: 0823.113.294, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dies von einem satzungsmäßig bevollmächtigten Vertreter von ECCO unterzeichnet wurde.
Der Kunde gilt in dem Moment, in dem er eine Bestellung aufgibt, ein Angebot annimmt und/oder einen Vertrag unterzeichnet, als Empfänger und Anerkenner dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorbehalt, auch wenn die Bestellung telefonisch oder mündlich aufgegeben wurde. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website von ECCO veröffentlicht und können auf einfache Anfrage auch kostenlos zugesandt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht als bloße Standardklauseln aufzufassen, sondern legen tatsächlich die Verpflichtungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden fest. Das Ausbleiben einer Reaktion unsererseits auf einen Verstoß gegen oder eine Abweichung von den vorliegenden Verkaufsbedingungen kann – ungeachtet ihrer Dauer oder Häufigkeit – weder als Verzicht noch als Annahme einer Änderung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgelegt werden.
Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erweisen, gelten die Parteien als übereingekommen, an ihrer Stelle eine gültige Ersatzklausel zu vereinbaren, die Zweck und Tragweite der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt.
Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer separaten Vereinbarung haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang.
Im Falle einer Abweichung zwischen den niederländischsprachigen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den fremdsprachigen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Inhalt und Tragweite der niederländischsprachigen allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
Ecco behält sich das Recht vor, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von ECCO unter Angabe des Veröffentlichungsdatums veröffentlicht.
Artikel 2: Preise und Bestellungen
In den von ECCO angegebenen Preisen sind Steuern und MwSt. nicht enthalten. Wird im Zusammenhang mit der Bestellung kein Preis angegeben, werden die üblichen Tarife bei Lieferung in Rechnung gestellt.
Die in den Broschüren von ECCO aufgeführten Tarife dürfen nicht als Angebot betrachtet werden, da sie von uns jederzeit und ohne vorherige Mitteilung geändert werden können.
Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis gilt nur für die bestellten Mengen. Werden zusätzliche Mengen bestellt, kann ECCO hierfür andere Preise berechnen.
Die von ECCO bei der Bestellung angegebenen Preise können im Falle einer unvorhergesehenen Preiserhöhung am Markt oder bei den Lieferanten von ECCO oder ihren Frachtführern aus welchem Grund auch immer erhöht werden.
Angebote werden dem Kunden kostenlos unterbreitet und binden ECCO nur, wenn ihnen innerhalb einer Frist von zehn Tagen eine endgültige Bestellung folgt. Andernfalls erlöschen sie von Rechts wegen.
Der Kunde wird alle Angaben zu seiner Bestellung so vollständig wie möglich formulieren. ECCO lehnt jede Verantwortung für Irrtümer ab, wenn diese die Folge einer falschen, unzureichenden oder mehrdeutigen Beschreibung der Bestellung durch den Kunden sind.
Alle Bestellungen des Kunden binden ECCO erst nach ihrer Annahme durch den Versand unserer Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung des Vertrags. Nur diese Bestätigung bindet sowohl den Kunden als auch ECCO. ECCO kann bei Bestellung eine Anzahlung verlangen. Bei Weigerung des Kunden, die verlangte Anzahlung zu leisten, ist ECCO berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen, unbeschadet ihres Rechts auf Erstattung von Kosten und entgangenem Gewinn gemäß Artikel 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Auflösung erfolgt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung und wird dem Kunden durch ein einfaches Schreiben mitgeteilt. Geleistete Anzahlungen verbleiben bei ECCO.
Artikel 3: Lieferungen
Sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung EXW (Ex-Works) am Standort von ECCO, Incoterms® 2010.
Wünscht der Kunde eine Lieferfrist, so hat er diese bei der Bestellung anzugeben. Die gewünschten Lieferfristen werden jedoch stets als Zieltermin angegeben und binden ECCO nicht.
Eine etwaige Verzögerung der Lieferungen berechtigt den Kunden nicht, Schadensersatz zu verlangen oder die Bestellung einseitig aufzulösen.
Sofern nicht anders bestimmt, werden Lieferfristen in Arbeitstagen berechnet und berücksichtigen keine unvorhergesehenen Verzögerungen im Falle höherer Gewalt. Als Fälle höherer Gewalt gelten: allgemeine oder teilweise Streiks, Lock-out, Epidemien, Straßenblockaden, Mangel an Transportmitteln, Brand, Überschwemmung, Maschinenbruch usw. und ganz allgemein jeder Umstand außerhalb des Willens von ECCO, der zur Folge hat, dass die Fabriken von ECCO oder die Fabriken ihrer Lieferanten ganz oder teilweise stillgelegt werden oder der zur Folge hat, dass die Lieferung von Rohstoffen durch die Lieferanten von ECCO verzögert wird.
Holt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb eines Monats ab, nachdem sie von ECCO an ihrem Standort zur Verfügung gestellt wurde, kann ECCO die Bestellung von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung stornieren und die Bestellung als nicht bestehend betrachten.
Artikel 4: Risiko und Annahme der Lieferung
Das Risiko des Verlusts oder der Zerstörung der zu liefernden Waren geht auf den Kunden über, sobald diese dem Kunden am Standort von ECCO physisch zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, wer den Frachtführer der Waren bestimmt, ECCO oder der Kunde.
Die Waren bleiben jedoch Eigentum von ECCO bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen und vollständigen Bezahlung des Preises (einschließlich etwa geschuldeter Kosten, Zinsen und Schadensersatzleistungen). Solange dieses Eigentum bei ECCO verbleibt, ist der Kunde nicht befugt, die Waren zu verändern, indem er sie dem Produktionsprozess unterzieht oder sie in ein anderes Produkt integriert oder sie in irgendeiner Weise mischt, veräußert, verpfändet oder mit Sicherheiten belastet. Im Falle einer Pfändung oder der Zustellung einer Anordnung durch einen Dritten ist der Kunde verpflichtet, ECCO hiervon unverzüglich zu unterrichten und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
Jegliche Kosten oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde einen ungünstig gelegenen oder schwer zugänglichen Entladeplatz angegeben hat, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Alle Waren werden mit den bei dem betreffenden Produkt üblichen Abweichungen hinsichtlich Farbe, Volumen, Dicke, Länge usw. verkauft und sind von normaler Handelsqualität, ohne Weiteres. Die Lieferungen von ECCO sind in Bezug auf das Kaliber der Waren für Straßenbauarbeiten (Splitt, Sand, …) annähernd gemäß.
Die Annahme der Waren gilt als am Standort von ECCO erfolgt. Vorbehaltlich vorheriger schriftlicher Zustimmung von ECCO werden Waren nicht zurückgenommen. Rücksendungen müssen in der Originalverpackung erfolgen, fracht- und kostenfrei.
Im Falle höherer Gewalt ist ECCO von Rechts wegen berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder einseitig zu stornieren, nachdem sie den Kunden davon in Kenntnis gesetzt hat, ohne jegliche Regressmöglichkeit gegenüber ECCO. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Streik oder Lock-out, außergewöhnliche Warenknappheit, Witterungsbedingungen, Brand, Naturkatastrophen und/oder andere Katastrophen, jede Störung des Sektors im Allgemeinen, und dies sowohl, wenn diese höhere Gewalt bei ECCO als auch bei ihren Lieferanten eintritt.
Beanstandungen betreffend die Nichtkonformität der Lieferung sind bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Lieferung geltend zu machen. Die Beanstandung ist bei sonstigem Verfall mittels klar und deutlich formulierten Bemerkungen per Einschreiben oder per E-Mail an info@eccoproducts.eu einzureichen, unter Angabe der Bestellnummer und/oder Rechnungsnummer im Betreff.
Mängel, die erst nach der Lieferung zutage treten, werden bis zum Beweis des Gegenteils (vom Kunden zu erbringen) vermutet, zum Zeitpunkt der Lieferung nicht bestanden zu haben und/oder die Folge einer falschen Handhabung durch den Kunden zu sein. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass ECCO nicht für versteckte Mängel einsteht.
Die Verarbeitung der Waren gilt in jedem Fall als Annahme der Waren, selbst wenn zuvor eine Beanstandung eingereicht wurde.
Die Einreichung einer Beanstandung, selbst wenn diese anerkannt wird, berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung der entsprechenden Rechnung oder anderer Rechnungen auszusetzen oder zu verweigern.
Artikel 5: Haftung des Verkäufers
Der Kunde kann ECCO nur auf vertraglicher Grundlage in Anspruch nehmen (und nicht auf Grundlage außervertraglicher Haftung). Bei einem etwaigen Schaden durch nicht ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags kann sich der Kunde zudem nur an das Unternehmen ECCO und nicht an andere Parteien (das Personal von ECCO und/ oder bestimmte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen von ECCO), die den Vertrag (teilweise) ausgeführt haben, wenden.
ECCO haftet nur für ihrerseits konkret nachgewiesenes arglistiges oder vorsätzliches Verschulden. Gegebenenfalls haftet ECCO nur für den direkten Schaden, der während der Ausführung des Vertrags verursacht wird. ECCO haftet niemals für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Einkommensverlust, Produktionsbeschränkungen, Verwaltungs- und Personalkosten, eine Erhöhung der Gemeinkosten, Verlust von Kundschaft, Reputationsschaden oder Ansprüche Dritter.
Die Haftung von ECCO gegenüber dem Kunden ist in jedem Fall jederzeit auf den in Rechnung gestellten Wert ohne MwSt. & andere Steuern beschränkt, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden oder vorsätzliche Schadensverursachung vor.
ECCO ist von jeder Haftung befreit, wenn der Schaden (mit) durch den Kunden oder eine Person verursacht wird, für die er verantwortlich ist, auch wenn der Schaden (mit) durch einen Mangel am Produkt verursacht wurde.
Die von ECCO bereitgestellten technischen Informationen, unter anderem über ihren (Online-)Katalog, bezüglich der Verwendungsmöglichkeiten der Waren und der Art der Verlegung/ des Aufbaus sind unverbindlich und rein indikativ. Für die funktionelle Eignung der vom Kunden bestellten Waren bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Unter funktioneller Eignung versteht man die Eignung des Materials oder der Form für den Zweck, für den es bestimmt ist.
Abweichungen zwischen einerseits den gelieferten Waren und andererseits den Fotos, wie sie sich aus dem (Online-)Katalog von ECCO ergeben, können kein Grund für Zurückweisung, Preisnachlass, Auflösung des Vertrags oder Schadensersatz sein, sofern sie von geringer Bedeutung sind. Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise keinen oder nur einen untergeordneten Einfluss auf den Gebrauchswert des Werks haben, gelten stets als Abweichungen von geringer Bedeutung. Abweichungen in der Farbe der von ECCO gelieferten Waren werden stets als Abweichungen von geringer Bedeutung angesehen.
ECCO haftet ferner unter keinen Umständen für Veränderungen des Aussehens, der Farbe oder der Struktur der Waren, die durch deren Einwirkung der Naturelemente verursacht werden.
Artikel 6: Auflösung
Im Falle eines Insolvenzrisikos des Kunden, beispielsweise (jedoch nicht abschließend) aufgrund des Bestehens protestierter Wechsel, einer Pfändung gegen ihn, Anzeige von Bankkrediten oder durch Vernichtung seiner Deckung sowie im Falle von Konkurs, WCO oder Liquidation, hat ECCO das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Inverzugsetzung aufzulösen, unbeschadet des Rechts, Schadensersatz für den von ihr erlittenen Schaden zu verlangen.
Artikel 7: Zahlung
Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, sobald er seine Bestellung aufgegeben hat. Wenn der Kunde seine Bestellung storniert, hat ECCO das Recht, Schadensersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen, jedoch mit einem Minimum von 30 % des in Rechnung zu stellenden Betrags.
Alle Rechnungen sind auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten zahlbar.
ECCO behält sich das Recht vor, je nach erfolgten Lieferungen zu fakturieren, auch wenn diese Lieferungen teilweise erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen.
Beanstandungen bezüglich der Rechnung sind bei sonstigem Verfall innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum durch ein begründetes und eingeschriebenes Schreiben vorzubringen.
Zahlt der Kunde mit einem Wechsel, einem Scheck oder einem anderen Zahlungsinstrument, so wird dieses Effekt nur als Zahlung unter der Bedingung eines ordnungsgemäßen Ablaufs und ausreichender Deckung angenommen. Eine Schuldumwandlung kann niemals geltend gemacht werden. Die mit solchen Zahlungsinstrumenten verbundenen Kosten gehen stets zu Lasten des Kunden und können von ECCO jederzeit zusätzlich berechnet und eingefordert werden.
Bei verspäteter Zahlung ist von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein vertraglicher Zinssatz von 12 % ab dem Fälligkeitstag geschuldet. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag wird der geschuldete Betrag um 12 % als pauschalierter Schadensersatz erhöht, mit einem Minimum von 125,00,-€.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, behält sich ECCO das Recht vor, jede Ausführung einer Bestellung oder alle Lieferungen auszusetzen oder nicht auszuführen, auch wenn eine feste Lieferzeit vereinbart wurde, ohne das Recht auf Zahlung zu verlieren und unbeschadet des oben stipulierten Schadensersatzes und Verzugszinses. Eine solche Aussetzung oder Auflösung erfolgt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung und wird dem Kunden durch ein einfaches Schreiben mitgeteilt. Geleistete Anzahlungen verbleiben bei ECCO.
Im Falle von Tod, Konkurs, Geschäftsunfähigkeit, WCO-Verfahren oder Liquidation/Auflösung des Kunden, Veröffentlichung des Namens des Kunden in den Pfändungsmitteilungen, Verzögerung seiner Zahlungen an die R.S.Z. oder an die Steuerverwaltung oder im Falle der Nichtzahlung seiner Rechnungen, behält sich ECCO das Recht vor, jede Lieferung von Waren einzustellen und in jedem Fall die sofortige Zahlung der bereits gelieferten Waren zu verlangen.
Artikel 8: Anwendbares Recht
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die Parteien als Gesetz und haben Vorrang vor allen gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen entgegenstehen würden, einschließlich der Regeln, die sich aus den Wiener Kaufrechtsübereinkommen der UNO vom 11. April 1980 ergeben.
Diese Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, den Sitz unseres Unternehmens als Ort der Ausführung des vorliegenden Vertrags zu betrachten.
Jeder Streit, der aus der Auslegung oder Ausführung des vorliegenden Vertrags entsteht, wird der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Brügge unterworfen. ECCO behält sich jedoch das Recht vor, den Streit vor das Gericht am Wohnsitz des Kunden oder an andere gesetzlich zulässige Orte zu bringen.