Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt und ausschließlich für alle Handelsgeschäfte, einschließlich jedes Angebots, Kostenvoranschlags, (E-Commerce-)Bestellung und/oder Kaufvertrags von/mit ECCO, mit Sitz in 9820 Merelbeke, Poelstraat 167 und eingetragen in der KBO unter der Nummer: 0823.113.294, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dies von einem satzungsmäßig Bevollmächtigten von ECCO unterzeichnet wurde.

Der Kunde gilt zum Zeitpunkt der Aufgabe einer Bestellung, der Annahme eines Angebots und/oder der Unterzeichnung eines Vertrags als Empfänger und ohne Vorbehalt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, auch wenn die Bestellung telefonisch oder mündlich aufgegeben wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website von ECCO veröffentlicht und können auf einfache Anfrage auch kostenlos zugesandt werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht als bloße Stil- oder Standardklauseln zu verstehen, sondern legen tatsächlich die Verpflichtungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden fest. Das Ausbleiben einer Reaktion unsererseits auf einen Verstoß gegen oder eine Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen kann – unabhängig von Dauer oder Häufigkeit – weder als Verzicht noch als Zustimmung zu einer Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgelegt werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, gelten die Parteien als dahingehend übereingekommen, dass an deren Stelle eine gültige Ersatzbestimmung vereinbart ist, die dem Zweck und der Tragweite der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt.

Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer separaten Vereinbarung haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang.

Im Falle von Abweichungen zwischen den niederländischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den fremdsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Inhalt und Tragweite der niederländischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

Ecco behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten unter Angabe des Veröffentlichungsdatums auf der Website von ECCO veröffentlicht.

Artikel 2: Preise und Bestellungen

In den von ECCO angegebenen Preisen sind Steuern und MwSt. nicht enthalten. Wird im Zusammenhang mit der Bestellung kein Preis angegeben, werden bei Lieferung die üblichen Tarife berechnet.

Die in den Broschüren von ECCO aufgeführten Tarife dürfen nicht als Angebot betrachtet werden, da sie von uns jederzeit und ohne vorherige Mitteilung geändert werden können.

Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis gilt nur für die bestellten Mengen. Werden zusätzliche Mengen bestellt, kann ECCO hierfür andere Preise berechnen.

Die von ECCO bei der Bestellung angegebenen Preise können erhöht werden, falls es zu unvorhergesehenen Preiserhöhungen am Markt oder bei den Lieferanten von ECCO oder deren Frachtführern kommt, und dies aus welchem Grund auch immer.

Angebote werden dem Kunden kostenlos unterbreitet und binden ECCO nur, wenn ihnen innerhalb von zehn Tagen eine endgültige Bestellung folgt. Andernfalls erlöschen sie von Rechts wegen.

Der Kunde hat alle Angaben zu seiner Bestellung so vollständig wie möglich zu formulieren. ECCO lehnt jede Verantwortung für Irrtümer ab, wenn diese auf eine falsche, unzureichende oder mehrdeutige Beschreibung der Bestellung durch den Kunden zurückzuführen sind.

Alle Bestellungen des Kunden binden ECCO erst nach deren Annahme durch Versand unserer Auftragsbestätigung bzw. durch Ausführung des Vertrags. Nur diese Bestätigung bindet sowohl den Kunden als auch ECCO. ECCO kann bei Bestellung eine Anzahlung verlangen. Weigert sich der Kunde, die verlangte Anzahlung zu leisten, ist ECCO berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen, unbeschadet ihres Rechts auf Erstattung von Kosten und entgangenem Gewinn gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Auflösung erfolgt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung und wird dem Kunden durch einfaches Schreiben mitgeteilt. Geleistete Anzahlungen verbleiben bei ECCO.

Artikel 3: Lieferungen

Sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung EXW (Ex Works) am Standort von ECCO,  Incoterms® 2010.

Wünscht der Kunde eine Lieferfrist, hat er diese bei der Bestellung anzugeben. Die gewünschten Lieferfristen werden jedoch stets als Zieltermin angegeben und sind für ECCO nicht verbindlich.

Eine etwaige Verzögerung der Lieferungen berechtigt den Kunden nicht, Schadensersatz zu verlangen oder die Bestellung einseitig aufzulösen.

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen werden die Lieferfristen in Arbeitstagen berechnet und berücksichtigen keine unvorhergesehenen Verzögerungen im Falle höherer Gewalt. Als Fälle höherer Gewalt gelten: allgemeine oder teilweise Streiks, Lock-out, Epidemien, Straßenblockaden, Mangel an Transportmitteln, Brand, Überschwemmung, Maschinenbruch usw. sowie allgemein jeder Umstand außerhalb des Willens von ECCO, der zur vollständigen oder teilweisen Stilllegung der Werke von ECCO oder der Werke ihrer Lieferanten führt oder der zur Verzögerung der Lieferung von Rohstoffen durch die Lieferanten von ECCO führt.

Holt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb eines Monats ab, nachdem sie von ECCO an ihrem Standort zur Verfügung gestellt wurde, kann ECCO die Bestellung von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung stornieren und den Auftrag als nicht existent betrachten.

Artikel 4: Risiko und Annahme der Lieferung

Das Risiko des Verlusts oder der Zerstörung der zu liefernden Waren geht auf den Kunden über, sobald diese dem Kunden am Standort von ECCO physisch zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, wer den Frachtführer der Waren beauftragt, ECCO oder der Kunde.

Nichtsdestotrotz bleiben die Waren Eigentum von ECCO bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen und vollständigen Zahlung des Preises (einschließlich etwaiger geschuldeter Kosten, Zinsen und Schadensersatzleistungen). Solange dieses Eigentum bei ECCO verbleibt, ist der Kunde nicht befugt, die Waren zu verändern, indem er sie dem Produktionsprozess unterwirft oder sie in ein anderes Produkt integriert oder sie in irgendeiner Weise vermischt, veräußert, verpfändet oder mit Sicherheiten belastet.. Im Falle einer Pfändung oder Zustellung eines Befehls durch einen Dritten ist der Kunde verpflichtet, ECCO hiervon unverzüglich zu benachrichtigen und diesen Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Jede Kosten oder jeder Schaden, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde eine ungünstig gelegene oder schwer erreichbare Entladestelle angegeben hat, kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Alle Waren werden mit den bei dem betreffenden Produkt üblichen Abweichungen hinsichtlich Farbe, Volumen, Dicke, Länge usw. verkauft und sind von normaler Handelsqualität, ohne Weiteres. Die Lieferungen von ECCO sind hinsichtlich des Kalibers der Waren für Straßenbauarbeiten (Schotter, Sand, …) annähernd gemäß.

Die Annahme der Waren gilt als am Standort von ECCO erfolgt. Vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von ECCO werden Waren nicht zurückgenommen. Rücksendungen müssen in der Originalverpackung erfolgen, fracht- und kostenfrei.

Im Falle höherer Gewalt ist ECCO von Rechts wegen befugt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder einseitig zu stornieren, nachdem sie den Kunden davon in Kenntnis gesetzt hat, ohne dass irgendein Regress gegen ECCO möglich ist. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Streik oder Lock-out, außergewöhnliche Warenknappheit, Witterungsbedingungen, Brand, Naturkatastrophen und/oder andere Katastrophen, jede Störung des Sektors im Allgemeinen, und dies sowohl, wenn diese höhere Gewalt bei ECCO als auch bei ihren Lieferanten eintritt.

Beanstandungen betreffend die Nichtkonformität der Lieferung sind bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Lieferung geltend zu machen. Die Beanstandung ist bei sonstigem Verfall anhand klar und deutlich formulierter Bemerkungen per Einschreiben oder per E-Mail an info@eccoproducts.eu zu richten, unter Angabe der Bestellnummer und/oder Rechnungsnummer im Betreff.

Mängel, die nach der Lieferung zutage treten, werden bis zum Beweis des Gegenteils (vom Kunden zu erbringen) vermutet, zum Zeitpunkt der Lieferung nicht bestanden zu haben und/oder die Folge einer falschen Handhabung durch den Kunden zu sein. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass ECCO nicht für versteckte Mängel haftet.

Die Verarbeitung der Waren gilt in jedem Fall als Annahme der Waren, selbst wenn zuvor eine Beanstandung eingereicht wurde.

Die Einreichung einer Beanstandung, selbst wenn diese akzeptiert wird, berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung der entsprechenden Rechnung oder anderer Rechnungen auszusetzen oder zu verweigern.

Artikel 5: Haftung des Verkäufers

Der Kunde kann ECCO nur auf vertraglicher Grundlage in Anspruch nehmen (und nicht auf Grundlage außervertraglicher Haftung).  Im Falle eines Schadens durch nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags kann der Kunde sich zudem ausschließlich an das Unternehmen ECCO  wenden und nicht an andere Parteien (das Personal von ECCO und/oder bestimmte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen von ECCO), die den Vertrag (teilweise) ausgeführt haben.

ECCO haftet nur für ihr konkret nachgewiesenes arglistiges oder vorsätzliches Verschulden. In einem solchen Fall haftet ECCO nur für den direkten Schaden, der während der Ausführung des Vertrags verursacht wird. ECCO haftet niemals für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich – ohne Einschränkung – entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Einnahmeverlust, Produktionsbeschränkungen, Verwaltungs- und Personalkosten, eine Erhöhung der allgemeinen Kosten, Verlust von Kunden, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter..

Die Haftung von ECCO gegenüber dem Kunden ist in jedem Fall jederzeit auf den in Rechnung gestellten Wert ohne MwSt. & andere Steuern begrenzt, es sei denn, es liegt grobes Verschulden oder vorsätzliche Schadensverursachung vor.

ECCO ist von jeder Haftung befreit, wenn der Schaden (mit-)verursacht wird durch den Kunden oder eine Person, für die er verantwortlich ist, auch wenn der Schaden (mit-)verursacht wird durch einen Mangel des Produkts.

Die von ECCO bereitgestellten technischen Informationen, unter anderem über ihren (Online-)Katalog, bezüglich der Verwendungsmöglichkeiten der Waren und der Art der Verlegung/ des Aufbaus sind unverbindlich und rein indikativ. Für die funktionale Eignung der vom Kunden bestellten Waren bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Unter funktionaler Eignung versteht man die Eignung des Materials oder der Form für den Zweck, für den es bestimmt ist.

Abweichungen zwischen einerseits den gelieferten Waren und andererseits den Fotos, wie sie aus dem (Online-)Katalog von ECCO hervorgehen, können keinen Grund für Ablehnung, Preisnachlass, Auflösung des Vertrags oder Schadensersatz darstellen, wenn sie von geringer Bedeutung sind. Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise keinen oder nur einen untergeordneten Einfluss auf den Gebrauchswert des Werks haben, gelten stets als Abweichungen von geringer Bedeutung. Abweichungen in der Farbe der von ECCO gelieferten Waren werden stets als Abweichungen von geringer Bedeutung angesehen.

ECCO haftet ferner unter keinen Umständen für Veränderungen des Aussehens, der Farbe oder der Struktur der Waren, die durch deren Exposition gegenüber den Naturelementen verursacht werden.

 

 

 

Artikel 6: Auflösung

Im Falle eines Insolvenzrisikos des Kunden, beispielsweise (jedoch nicht abschließend) aufgrund des Vorliegens protestierter Wechsel, einer Pfändung gegen ihn, der Meldung von Bankkrediten oder der Vernichtung seiner Deckung sowie im Falle von Konkurs, WCO oder Liquidation, hat ECCO das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Inverzugsetzung aufzulösen, unbeschadet des Rechts, Schadensersatz für den von ihr erlittenen Schaden zu verlangen.

Artikel 7: Zahlung

Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, sobald er seine Bestellung aufgegeben hat. Wenn der Kunde seine Bestellung storniert, hat ECCO das Recht, Schadensersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen, jedoch mit einem Minimum von 30 % des zu fakturierenden Betrags.

Alle Rechnungen sind auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten zahlbar.

ECCO behält sich das Recht vor, entsprechend dem Umfang der Lieferungen zu fakturieren, auch wenn diese Lieferungen teilweise erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

Beanstandungen betreffend die Rechnung sind bei sonstigem Verfall innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum mittels begründetem und eingeschriebenem Schreiben einzureichen.

Zahlt der Kunde mit einem Wechsel, einem Scheck oder einem anderen Zahlungsinstrument, so wird dieses nur als Zahlung unter der Bedingung eines ordnungsgemäßen Ablaufs und ausreichender Deckung angenommen. Eine Schuldumschaffung kann niemals geltend gemacht werden. Die mit solchen Zahlungsinstrumenten verbundenen Kosten gehen stets zulasten des Kunden und können von ECCO jederzeit zusätzlich berechnet und eingefordert werden.

Bei Zahlungsverzug ist von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitstag ein vertraglicher Zinssatz von 12 % geschuldet. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag wird der geschuldete Betrag um 12 % als pauschale Schadensersatzleistung erhöht, mit einem Minimum von 125,00,-€.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, behält sich ECCO das Recht vor, jede Ausführung einer Bestellung oder alle Lieferungen auszusetzen oder nicht auszuführen, auch wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde, ohne ihr Recht auf Zahlung zu verlieren, und unbeschadet der oben festgelegten Schadensersatzleistung und Verzugszinsen. Eine solche Aussetzung oder Auflösung erfolgt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung und wird dem Kunden durch einfaches Schreiben mitgeteilt. Geleistete Anzahlungen verbleiben bei ECCO.

Im Falle von Tod, Konkurs, Geschäftsunfähigkeit, WCO-Verfahren oder Liquidation/Auflösung des Kunden, Veröffentlichung des Namens des Kunden in den Pfändungsmitteilungen, Verzögerung seiner Zahlungen an die R.S.Z. oder an die Steuerverwaltung oder im Falle der Nichtzahlung seiner Rechnungen behält sich ECCO das Recht vor, jede Warenlieferung einzustellen und in jedem Fall die sofortige Zahlung der bereits gelieferten Waren zu verlangen.

Artikel 8: Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die Parteien als Gesetz und gehen allen gesetzlichen Bestimmungen vor, die ihnen entgegenstehen würden, einschließlich der Regeln, die sich aus dem Wiener Kaufrecht der UNO vom 11. April 1980 ergeben.

Diese Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich belgischem Recht.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, den Sitz unseres Unternehmens als Ort der Erfüllung des vorliegenden Vertrags zu betrachten.

Jeder Streit, der aus der Auslegung oder Ausführung dieses Vertrags entsteht, wird der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Brügge unterworfen. ECCO behält sich jedoch das Recht vor, den Streitfall vor das Gericht am Wohnsitz des Kunden oder an andere gesetzlich zulässige Orte zu bringen.